Optimal gegen Fernweh!
OPTIMAL REISEN
   

 

Die wichtigsten Änderung auf einen Blick:

1) Lenkzeit
Neu ist die Begrenzung der Lenkzeit in der Woche auf 56 Stunden.
 

2) Lenkzeitunterbrechung
Bei den Teilunterbrechungen muss die erste Teilunterbrechung mind. 15 Min. und die zweite mind. 30 Minuten betragen.
 

3) Tagesruhezeit
Die verkürzte Tagesruhezeit muss nicht mehr ausgeglichen werden. Die unterbrochene Ruhezeit kann nur noch in zwei Abschnitte aufgeteilt werden. Der erste muss mind. 3 Std. und der zweite mind. 9 Std. betragen. Bei der Mehrfahrerbesatzung beträgt die Tagesruhezeit 9 Std.
 

4) Wochenruhezeit
Eine Wochenruhezeit muss nach spätestens 6 Tagen (144 Std.) seit der letzten Wochenruhezeit gewährt werden. Die Wochenruhezeit kann auch zu Hause auf 24 Std. verkürzt werden. Nur jede zweite Wochenruhezeit kann verkürzt werden. Bei 24 Std. handelt es sich nicht um einen Kalendertag. Eine Wochenruhezeit von 24 Std. könnte z. B. am Donnerstag um 15.00 Uhr beginnen. Wenn der Fahrer am Freitag um 15.00 Uhr die Fahrt fortsetzt, dann hat er seine verkürzte Wochenruhezeit gehabt.
 

5) Geltungsbereich
Die neue EU-VO Nr. 516/2006 gilt für den nationalen Gelegenheitsverkehr sowiefür Fahrten innerhalb der EU. Bei Fahrten in oder durch AETR-Länder (Transit)gilt für die gesamte Strecke also auch in Deutschland die AETR-Regelung, die den jetzigen Regelungen der VO (EWG) Nr. 3820/85 entspricht.

Folgende Ländergehören zum AETR:
Andorra, Aserbeidschan, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kasachstan, Kroatien,Moldawien, Rumänien, Russland, Turkmenistan, Ukraine und Weißrussland.

 

zurück zur Startseite